Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit
Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung
zur Verfeuerung fester Biomasse (mit Ausnahme von
Holzhackschnitzeln) zur Wärmeerzeugung mit einer
installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (auch
Kombinationskessel) beträgt 36,00 Euro je kW errichteter
installierter Nennwärmeleistung.
Dabei gelten die folgenden Mindestförderbeträge
* für Pelletkessel mit neu errichtetem
Pufferspeicher mit einem Speichervolumen von mindestens 30 l/kW:
2500 Euro.